Erbpacht - Was bedeutet das eigentlich?


Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) bezeichnet ein zeitlich begrenztes Recht, meistens 99 Jahre, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und zu nutzen. Für die Nutzung des Grundstücks bezahlt der Pächter eine monatliche oder jährliche Rate, welche Erbbauzins genannt wird. 

 

In wenigen Fällen fungieren Privatpersonen als Verpächter, üblicher sind jedoch Kirchen, Kommunen und Stiftungen. 

 

Eigene Erhebungen aus 2020 ergaben, dass Wohnungen mit eingetragener Erbpacht im Schnitt 20% günstiger im Vergleich zu nicht-erbpachtfähigen Immobilien am Markt angeboten werden.

 

Nachteile von Erbpacht

Innerhalb der Vertragslaufzeit haben Sie, solange der Verpächter Ihnen das Grundstück überlässt, nichts zu befürchten. Sie können das Grundstück behandeln, als wäre es Ihr Eigentum. Dennoch können Erhöhungen des Erbbauzins drohen, da dieser an den Verbraucherpreisindex gebunden ist. Problematisch ist auch, dass der Verpächter stets Eigenbedarf anmelden oder den Vertrag bei Vertragsbruch kündigen kann. In der Regel gilt, dass das Grundstück nach Vertragsende wieder an den Erbrechtgeber zurückgeht. Dieser zahlt häufig mindestens 2/3 des Verkaufswertes zum Stichtag des Vertragsendes an Sie.