Was versteht man unter einem qualifizierten Makleralleinauftrag?

Ein Makler hilft Ihnen beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Wichtig hierbei zu unterscheiden ist der einfache und der qualifizierte Alleinauftrag. 

 

Bei einem einfachen Alleinauftrag kann sich der Kunde selber zusätzlich um die Vermarktung der Immobilie kümmern, beispielsweise durch Flyer oder Besichtigungen. Sollte der Kauf durch diese Bemühungen entstanden sein, dann ist der Kunde dem Makler keine Provision schuldig. Der beauftragte Makler investiert also seine Zeit und Arbeit und bekommt am Ende möglicherweise gar nichts dafür. 

 

Bei einem qualifiziertem Alleinauftrag allerdings ist es dem Kunden untersagt den Verkauf durch andere Mittel zu unterstützen. Hierbei führt der Makler die Vermarktung alleine durch und es dürfen auch keine anderen Makler in dieser Zeit beauftragt werden. Für den Fall, dass der Kunde doch einen Interessenten akquiriert, ist dieser verpflichtet den Interessenten an den Makler weiterzureichen. Im Großraum München ist der qualifizierte Makleralleinauftrag üblich.