Was versteht man unter dem Begriff "Bodenrichtwert"?

Alle Immobilienverkäufe werden vom zuständigen Gutachterauschuss ausgewertet und  dieser ermittelt daraus lagespezifische „Bodenrichtwerte“, die in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht werden. Diese arithmetischen Preise gelten für durchschnittliche Grundstücke in einem spezifischen Gebiet mit einer bestimmten Bebaubarkeit, zu einem gegebenen Zeitpunkt.

 

Der Bodenrichtwert wird für eine möglichst homogene Fläche innerhalb einer Gemeinde ausgewiesen und kann innerhalb dessen stark variieren. Weist das Objekt außergewöhnliche Besonderheiten (wie überdurchschnitlliche Aussichten, Übermaße, Gefälle etc.) auf, muss dies durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden.

 

Sollte das Spektrum der möglichen baulichen Nutzbarkeit vom Bodenrichtwert abweichen, ist dieses ebenfalls gesondert zu betrachten.